Nominierung von Arbeitgebervertretern
Aus den Reihen der Arbeitgeber werden auch Vertreter für unterschiedliche Ausschüsse oder Gremien gewählt. Hierzu zählen unter anderem ehrenamtliche Richter für das Arbeitsgericht Flensburg, das Sozialgericht in Schleswig und für das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Ebenso wählt der Arbeitgeberverband Vertreter in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit, in den Beirat der ARGE und in die Gremien der AOK.